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   VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497   

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https://dejure.org/2018,28728
VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497 (https://dejure.org/2018,28728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.08.2018 - 10 C 18.1497 (https://dejure.org/2018,28728)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. August 2018 - 10 C 18.1497 (https://dejure.org/2018,28728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 2 u. Abs. 2 S. 1 Nr. 9, § 10 Abs. 3 S. 1 u. 3, § 25 Abs. 5 S. 1, § 27 Abs. 3 S. 2, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 39 S. 1 Nr. 5, § 49 Abs. 2, § 54 Abs. 2 Nr. 8a u. 9, § 60a; AufenthV § 31, § 39 S. 1 Nr. 5; GG Art. 6; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 2; ZustVAuslR § 5 Abs. 1 S. 2
    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer Duldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ist das zugrundeliegende Verfahren in seiner Prognose noch offen, ist dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren.

  • rewis.io

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer Duldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ist das zugrundeliegende Verfahren in seiner Prognose noch offen, ist dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren.

  • rechtsportal.de

    Abgelehnter Asylbewerber; Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit; Sperrwirkung; fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsinteresse; Einreise ohne das erforderliche Visum; Duldung; Entbehrlichkeit des Visumverfahrens; Ausreisehindernis; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20; U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - UA Rn. 19).

    Denn sowohl das Vorliegen eines Ausnahmefalls auf Tatbestandsseite als auch eine Ermessensreduzierung auf der Rechtsfolgenseite vermitteln dem Kläger nach dem eingangs dargestellten Maßstab keinen gesetzlichen Anspruch im Sinne des § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (s. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20; U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - UA Rn. 19).

    Dies gilt auch für Regelansprüche und Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (vgl. BVerwG, U. v. 12.7.2016, a.a.O.; U. v. 17.12.2015, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Unter "Ausreise" im Sinne dieser Vorschrift ist sowohl die zwangsweise Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 12, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen unter anderem auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind, als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (z.B. nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG; vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20; U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - UA Rn. 19).

    Dies gilt auch für Regelansprüche und Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (vgl. BVerwG, U. v. 12.7.2016, a.a.O.; U. v. 17.12.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Der Kläger hat es zudem durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seine Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er z.B. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholt (BayVGH, B.v. 19.6.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20; U.v. 12.7.2016 - 1 C 23.15 - juris Rn. 21; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris Rn. 15; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - UA Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Bei der von § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV vorausgesetzten Aussetzung der Abschiebung muss es sich folglich um eine solche handeln, die wegen anderer Abschiebungshindernisse als der (bevorstehenden) Eheschließung erteilt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 2.2.2018 - 13 PA 12/18 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, B.v. 10.4.2014 - 4 Bf 19/13 - juris Rn. 62; OVG Bln-Bbg, B.v. 12.2.2013 - OVG 7 N 63.13 - juris Rn. 4; B. v. 17.1.2011 - 11 S 51.10 - juris Rn. 10); dies gilt ebenso für die Fälle, in denen die Duldung wegen der bevorstehenden Geburt eines Kindes oder zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind erteilt wird, weil die Ausgangslage dieselbe ist - Privilegierung nur der Personen, die sich bereits mit Duldung im Bundesgebiet aufhalten, wenn die anspruchsbegründenden Voraussetzungen eintreten.
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfG, B.v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.) nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage steht dem Kläger der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bestimmung des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG voraussichtlich nicht zu.
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497
    Anspruch in diesem Sinne ist aber nur ein gesetzlicher Anspruch (vgl. insoweit zur Inhaltsidentität von § 10 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG: BVerwG, U. v. 16.12.2008 - 1 C 37.07 - juris Rn. 23).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2018 - 13 PA 12/18

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2011 - 11 S 51.10

    Türkische Staatsangehöriger; Asylantrag in Frankreich; unerlaubte Weiterreise

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 7 N 63.13

    Zulassungsbegehren; Aufenthaltsgenehmigung; Ehegattennachzug; Heirat mit

  • OVG Sachsen, 15.01.2018 - 3 B 356/17

    öffentliches Interesse; Belehrung; Ausweisungsinteresse

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Es drängt sich auf, dass ansonsten der Grund für die Titelerteilung (Familiennachzug) doppelte Berücksichtigung finden würde, wodurch die eigenständige Bedeutung der Duldung entfiele (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 13.1.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 14; OVG Lüneburg, B.v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19 - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 10.6.2012 - 2 M 65/21 Rn. 18; siehe auch Engels, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.; ebenso wohl Maor in Kluth/Hornung/Koch ZuwanderungsR-HdB, § 4 Aufenthalt Rn. 113, beck-online).

    Denn wie dargelegt stellt sich das Visumerfordernis jedenfalls im hiesigen Einzelfall gerade nicht als leere Förmlichkeit dar, ebenso wenig sind (wie ausgeführt) durchgreifende Anhaltspunkte dafür ersichtlich, warum die relativ kurze Ausreise des Klägers zur Visumeinholung diesem wegen Vereinbarkeit mit dem Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG rechtlich unmöglich sein sollte (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2018 -10 C 18.1497 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Bei der von § 39 Satz 1 Nr. 5 AufenthV vorausgesetzten Aussetzung der Abschiebung muss es sich folglich um eine solche handeln, die wegen anderer Abschiebungshindernisse als der (bevorstehenden) Eheschließung erteilt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 16.10.2019 - 13 ME 299/19 - juris Rn. 16; B.v. 2.2.2018 - 13 PA 12/18 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, B.v. 10.4.2014 - 4 Bf 19/13 - juris Rn. 62; OVG Bln-Bbg, B.v. 12.2.2013 - OVG 7 N 63.13 - juris Rn. 4; B. v. 17.1.2011 - 11 S 51.10 - juris Rn. 10); dies gilt ebenso für die Fälle, in denen die Duldung zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind erteilt wird, weil die Ausgangslage dieselbe ist - Privilegierung nur der Personen, die sich bereits mit Duldung im Bundesgebiet aufhalten, wenn die anspruchsbegründenden Voraussetzungen eintreten (BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Ein Anspruch auf Grund einer Ermessensvorschrift ist auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.; BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 16 f.; B.v. 21.7.2015 - 10 CS 15.859 - juris Rn. 44 m.w.N.).

    Dies setzt u.a. voraus, dass geklärt ist, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.06.2017 - 10 C 17.733 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 14.2.2018 - 2 B 734/17 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

    In der Rechtsprechung wird der Begriff der "rechtlichen Unmöglichkeit" auch für die Wertungen des in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Schutzauftrages zugänglich gemacht, sodass bei der Anwendung des § 25 Abs. 5 AufenthG entsprechend dem Gewicht der familiären Bindungen diese zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 29.9.2005 - 10 CE 05.2067 - juris Rn. 5; B.v. 3.7.2007 - 24 ZB 07.434 - juris Rn. 10; B.v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 - juris Rn. 8; B.v. 6.11.2013 - 10 C 12.2355 - juris Rn. 5 ff.; U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 30 ff.; B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 25 f.).
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten; durch die Gestaltung ihrer Ausreise haben Ausländer es selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer ihrer Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem sie beispielsweise eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholen und ggf. eine Überprüfung der Personenstandsurkunden veranlassen, indem sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die grundsätzlichen Möglichkeiten eines Familiennachzugs abklären oder indem sie sich vorab für einen Termin für die Visumbeantragung registrieren lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.09.2021 - 19 C 21.835 - juris Rn. 19; Beschl. v. 30.07.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21; Beschl. v. 11.03.2021 - 19 C 19.500 - juris Rn. 18; Beschl. v. 10.03.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 22; Beschl. v. 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 - juris Rn. 35; Beschl. v. 16.03.2020 - 10 C 20.326 - juris Rn. 20; Beschl. v. 21.10.2019 - 10 C 19.2043 - juris Rn. 9; Beschl. v. 24.09.2019 - 10 C 19.1849 - juris Rn. 7; Beschl. v. 03.09.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 5; Beschl. v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27 und Beschl. v. 19.06.2018 - 10 CE 18.993 - juris Rn. 5; OVG Koblenz, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 B 10253/21 - juris Rn. 14 und Beschl. v. 13.01.2021 - 7 D 11208/20 - juris Rn. 34).
  • VG Augsburg, 08.05.2019 - Au 6 K 17.1429

    Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots wegen gelebter

    Ein hohes gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f. m.w.N.).

    Der Ausländer hat es zudem durch die Gestaltung seiner Ausreise selbst in der Hand, die für die Durchführung des Visumverfahrens erforderliche Dauer seine Abwesenheit im Bundesgebiet möglichst kurz zu halten, indem er z.B. eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde nach § 31 AufenthV einholt; es liegt in seinem Verantwortungsbereich, die Nachholung des Visumverfahrens so familienverträglich wie möglich zu gestalten (BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f. m.w.N.).

    Ein hohes gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Vorliegend steht dem Kläger ein solcher strikter Rechtsanspruch aber schon deswegen nicht zur Seite, weil er ohne das erforderliche Visum eingereist ist und demzufolge die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht erfüllt (vgl. BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 19; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 19.2188 - juris Rn. 8).

    Will ein ohne das erforderliche Visum eingereister Asylbewerber nach erfolglosem Abschluss seines Asylverfahrens einen asylunabhängigen Aufenthaltstitel erlangen, hat er daher grundsätzlich - nicht anders als jeder andere Ausländer - ein Sichtvermerksverfahren im Heimatland durchzuführen (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn. 11; B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
  • VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392

    Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

    Dazu muss geklärt sein, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 10 CE 20.2030 - juris Rn. 24; B.v. 22.1.2019 - 10 CE 19.149 - juris Rn. 15; B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

    Dies setzt u.a. als geklärt voraus, welche Ausländerbehörde für die Zustimmung nach § 31 AufenthV zuständig ist und ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, B.v. 30.08.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 26 f.).
  • VG Regensburg, 25.01.2021 - RN 9 K 20.2982

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung

  • VG Augsburg, 15.03.2019 - Au 6 E 19.300

    Zumutbarkeit des Visumverfahrens beim Nachzug eines Elternteils zu einem

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 19 C 19.500

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens zum Familiennachzug

  • VG Bayreuth, 14.02.2019 - B 6 E 19.126

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 10 CE 20.2030

    Nachholung des Visumverfahrens für abgelehnten Asylsuchenden mit deutschem Kind

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 10 C 20.2800

    PKH-Beschwerde in aufenthaltsrechtlicher Angelegenheit

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 10 C 19.1849

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens für Familienangehörige

  • VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 6 E 21.1140

    Kein Duldungsanspruch wegen Kleinkind bei verweigerter Mitwirkung

  • VG München, 24.02.2020 - M 4 E 19.6044

    Erfolgloses Eilverfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung und die

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.01242

    Kein Anspruch auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Würzburg, 09.11.2021 - W 9 E 21.1420

    Nachholung des Visumverfahrens

  • VG Ansbach, 28.05.2020 - AN 5 K 18.00814

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG und § 25

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